Leistungsmerkmale
Besondere Leistungsmerkmale seien hier kurz beschrieben:
Straf-Rechtsschutz
dient der Verteidigung wegen des Vorwurfs eines Vergehens, dessen fahrlässige oder vorsätzliche Begehung strafbar ist. Dem Versicherungsnehmer darf aber nur fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden. Sollte allerdings nicht rechtskräftig festgestellt werden, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat, besteht auch bei Verfahren rückwirkend Versicherungsschutz, bei denen ein vorsätzliches Vergehen zur Last gelegt wurde. Dementsprechend besteht kein Versicherungsschutz bei Vorwurf eines Verbrechens oder bei Vergehen, deren Verübung nur Vorsätzlich möglich sind.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Versicherungsschutz greift nur bei Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten in Zusammenhang mit Abgaben. Daher ist vorgerichtliche Interessenwahrnehmung wie im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren nicht Teil des Steuer-Rechtsschutzes vor Gerichten.
Daten-Rechtsschutz
Jedes Unternehmen ist in der Bundesrepublik Deutschland dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen. Daher muss sich auch jeder Selbständige an diese Bestimmungen halten. Es geschieht jedoch schnell, dass andere sich in ihrem Persönlichkeitsrecht wegen des Umgangs mit ihren personenbezogenen Daten verletzt fühlen und eine solche Auseinandersetzung vor Gericht endet. Hier greift der Versicherungsschutz, wenn auch Daten-Rechtsschutz im Tarif inbegriffen ist.